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Einzelfallhilfe

Der Verein fördert auch im Wege der Einzelfallhilfe durch Gewährung von zinslosen Darlehen und Zuschüssen an straffällig gewordene Menschen und ihre Familien. Durch diese Darlehen und Zuschüsse sollen finanzielle Notlagen unbürokratisch gemildert oder sogar beseitigt werden. Im Einzelfall kann damit die Stabilisierung der sozialen Situation der Betroffenen erreicht und eine Resozialisierung des Straftäters unterstützt werden. Diese Art der Hilfe wird vornehmlich in der täglichen Arbeit der einzelnen Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer an den oben genannten Personenkreis vermittelt.

Beispiele:

  • Sicherung der Wohnung / Unterkunft , z.B. durch Darlehen für Mietkautionen oder säumige Mieten, wenn eine Unterstützung aus öffentlichen Mitteln nicht oder nur sehr eingeschränkt zu erreichen ist;
  • Zuschüsse zu den Kosten der täglichen Lebenshaltung;
  • Entschuldungen und vergleiche mit Gläubigern;
  • Förderung der Ausbildung und Arbeitsaufnahme (Fahrtkosten, Lehrmaterial u.s.w.).

Im geringen Umfang werden auch innerhalb der Justizvollzugsanstalt im begründeten Einzelfall einmalige kleine Zuschüsse gewährt. Zum Beispiel zur Wiedereingliederung nach der Haftentlassung oder an bedürftige Untersuchungshäftlinge, damit diese kleineren persönliche Bedürfnisse befriedigen können.